Categories

Arbeiten (Dienstverhältnisse) während der Karenzzeit

Die Karenz beginnt frühestens nach der Geburt des Kindes und endet mit Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes (spätestens). Sie ist dabei der arbeitsrechtliche Anspruch auf Dienstfreistellung mit Kündigungs- und Entlassungsschutz (gegen Entfall der Bezüge). Der Arbeitsvertrag besteht währenddessen weiter.

Eine Karenz können nur unselbstständig beschäftigte Arbeitnehmer/innen konsumieren. Das Kinderbetreuungsgeld hingegen gebührt unabhängig von einer [...]